Brandschutz und Brandschutzschulung gemäß DGUV 205-023 und ASR A2.2 bei der R+F

gemäß DGUV 205-023 und ASR A2.2

Was ist zu tun, wenn es brennt?

Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitgeberin.

Damit die Beschäftigten bei einem Brand richtig handeln, ist es aber wichtig, dass sich alle VORHER mit den Sicherheitseinrichtungen im Betrieb vertraut machen z.B. durch Flucht- und Rettungspläne, Brandmelder und das Absetzen des Notrufs 112.

Sicherheit beginnt mit:

  • internen oder externen Brandschutzbeauftragten (von R+F)
  • Brandschutzhelfer/innen die von der R+F geschult/unterwiesen sind
  • Nutzung von Löschdecken
  • Benutzung des Feuerlöschers ohne sich selbst zu gefährden
  • Sammelplätze
  • Aufzüge die im Brandfall NICHT genutzt werden sollten
  • Notausgänge und andere Fluchtwege

Brandschutzschulungen bei R+F

Die Berufsgenossenschaften verlangen eine Schulung von mindestens 5% Ihrer Mitarbeiter. Hierbei sind unter anderem zu berücksichtigen, dass Vertretungsverhältnisse, Fluktuation innerhalb des Kollegiums und organisatorische Veränderungen Ihrer Unternehmungsstruktur stattfinden.

Die Unterweisung Ihrer Beschäftigen und Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen steht daher in der ASR A2.2

Unser umfassendes Angebot an professionellen Dienstleistungen richtet sich an Ihr Unternehmen.

  • R+F ist mobil und kommt zu Ihrem Unternehmen
  • Nettes Personal
  • Flexibilität und Individualität

Bei Interesse, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder auf Ihre eMail.

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