Erste Hilfe ist sehr wichtig und rettet auch das Leben von Ihnen. Die Unterlassung von der Ersten Hilfe steht im Strafgesetzt Buch (StGB § 323c).
Auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO §34 (1.4.)) ist die Erste Hilfe vorhanden.
Weiter heißt es bei der Berufsgenossenschaft, dass 10% an betrieblichen Erst Helfer/innen im Betrieb anwesend (in der Regel sind es Beschäftigte des Unternehmens) sein müssen und bei einem Schichtdienst empfiehlt die BG 20% betriebliche Erst Helfer/innen der Beschäftigten vorhanden sein sollen.
Sie benötigen eine betriebliche Ersthelfer Ausbildung gemäß §26 DGUV Vorschrift 1?
Hier bei R+F Brandschutz & Erste Hilfe sind Sie richtig. Den Kontakt erhalten Sie am Ende dieser Seite.

Aber auch im Haushalt, beim Hobby z.B. in den Sportstätten, in Kindergärten, in Schulen, ist die Erste Hilfe wichtig.

Schnelle Hilfe entscheidet über Leben und Gesundheit Ihres Kindes/Jugendlichen,
deshalb ist eine fundierte Schulung in Kinder-/Jungendbetreunungseinrichtungen sehr wichtig.
Für Ihre Fahrschule bieten wir Erste Hilfe „Inhouse“ Schulungen
- Ihre Fahrschüler/innen lernen bei uns in einer gewohnten Umgebung
- die Fahrschüler/innen bleiben in einer bekannten Gruppe
- Sie als Fahrschule können entscheiden wie häufig ich zu Ihnen kommen darf (gerade bei Fahrschulen mit mehreren Fahrschulen)
- Übungsmaterial wird von R+F gestellt

Sie benötigen Erste Hilfe Schulungen im Sportverein, Aus-/Bildungsstätten … usw.
dann sind Sie bei R+F Brandschutz & Erste Hilfe richtig.

Eine Reihe von Ressourcen
Unser umfassendes Angebot an professionellen Dienstleistungen richtet sich an Ihr Unternehmen, Ihre Fahrschule, Schulen, Kinder-/Jugendbetreuungseinrichtungen und Sportstätten.
- R+F ist mobil und kommt zu Ihrem Unternehmen
- Nettes Personal
- Flexibilität und Individualität

